Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir wenn immer möglich auf elektronischem Weg mit Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhalten Sie deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt.

Einzelne Versicherungen sind technisch nicht in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Ihnen unsere Leistung nach der letzen Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg können Sie die Kosten an Ihre Versicherung weiterreichen.

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